Verkehrsüberwachung

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

    Hinweise für Lippe

    Verwarngeld, Bußgeld oder gar ein Fahrverbot - Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr sollen für alle Verkehrsteilnehmer mehr Sicherheit herstellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Der Kreis Lippe ist zuständig für die Überwachung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen.

    Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig, denn die Hauptunfallursache lautet immer noch: Nicht angepasste Geschwindigkeit!
    Eigentlich müsste es allen Führerscheininhabern bewusst sein: Grundsätzlich darf der Fahrzeugführer nur so fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Es ist daher im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer notwendig, die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit zu überwachen.

    Der Kreis Lippe führt eigene stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Messungen werden an Gefahrenstellen wie Unfallhäufungsstellen und schutzwürdigen Bereichen vorgenommen. Standorte der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind über das ganze Kreisgebiet verteilt.

    Die kreiseigenen Radar- und Laserwagen sind innerhalb des Kreises Lippe wechselnd an rund 190 Messstellen im Einsatz. Die Messstellen sind jeweils größtenteils für Heck- und Frontkamera eingerichtet. Die Anzahl der Messstellen unterliegt ständigen Veränderungen.
    Die aufgenommenen Tatfotos werden für die Verwertung im Verwarngeld- oder Bußgeldverfahren aufbereitet und dienen damit dem Tatbeweis im anschließenden Verfahren.

    Außerdem ist der Kreis Lippe auch für die Verfolgung der durch die Polizei festgestellten allgemeinen Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind beispielsweise:

    • Missachten der roten Ampel,

    • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes,

    • falsches Überholen,

    • Unterschreitung des Mindestabstands,

    • Benutzen eines Handys während der Fahrt,

    • Verkehrsunfälle mit Sachschaden,

    • Alkohol und Drogen am Steuer,

    • technische Mängel des Fahrzeugs,

    • mangelhafte Ladungssicherung,

    • Nichteinhaltung der Gefahrgutbestimmungen,

    • Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.

    Unsere Arbeit dient dem Ziel, die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und das Verhalten von Verkehrsteilnehmern insgesamt zu verbessern.

    Ob ein Verkehrsverstoß mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld und in welcher Höhe geahndet wird, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Je nach Art des Verstoßes wird entweder eine kostenpflichtige Verwarnung (Verwarnungsgeld) oder ein Bußgeld verhängt.

    Wenn ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1460

    Fax: +49 5231 63011-9801

    E-Mail: bussgeldstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Zusätzlich zum festgelegten Bußgeld:
    Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes, mindestens jedoch EUR 25,00,
    und Auslagen in Höhe von EUR 3,50,
    zusammen also mindestens EUR 28,50.

    Wenn im Rahmen des Bußgeldverfahrens weitere Auslagen anfallen (beispielsweise für Laborberichte oder Gutachten), werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Stadt Detmold führt im Stadtgebiet Detmold eigene Geschwindigkeitsüberwachungen durch.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de