Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung
Wählerverzeichnis Kommunalwahl eintragen lassen
Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Kommunalwahl.
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Vor einer
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl (Kreistag bzw. Landrat, Rat bzw. Bürgermeister)
wird ein Wählerverzeichnis angelegt, in dem alle für die jeweilige Wahl Wahlberechtigten aufgeführt sind. Dieses Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungszeit Einspruch einlegen.
Der genaue Auslegungszeitraum wird vor jeder Wahl bekanntgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:
- Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
- Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre): Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Einsichtnahmezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu
den allgemeinen Öffnungszeiten
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021