Kinderschutz

    Jugendschutz

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Jugendliche, ihre Eltern oder Gewerbetreibende fragen sich häufig: Wann muss ein 16-Jähriger zuhause sein? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken? Darf ein Jugendlicher eine Spielhalle besuchen?

    Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen mit Altersbeschränkung sowie der Disco- oder Spielhallen-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Dies zu überwachen und zu kontrollieren ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de