Jugendschutz
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Jugendliche, ihre Eltern oder Gewerbetreibende fragen sich häufig: Wann muss ein 16-Jähriger zuhause sein? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken? Darf ein Jugendlicher eine Spielhalle besuchen?
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen mit Altersbeschränkung sowie der Disco- oder Spielhallen-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Dies zu überwachen und zu kontrollieren ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
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Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen