Kinderschutz

    Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft

    Hinweise für Lippe

    Kinder wirksam schützen - Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Erfahren Sie mehr zur InsoFa - der insoweit erfahrenen Fachkraft. Ein Angebot der Fachstelle Kinderschutz

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Kinder wirksam schützen

    Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ihre Möglichkeiten zu deren Schutz verantwortungsvoll wahrnehmen. Liegen in einem Einzelfall Hinweise vor, dass ein Kind durch körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung gefährdet sein könnte und reicht das eigene fachliche Wissen nicht mehr aus, um die mögliche Kindeswohlgefährdung fachgerecht einzuschätzen, kann eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend zur Seite stehen.
    Dadurch soll die Handlungssicherheit im Kinderschutz gestärkt werden.

    "Insoweit erfahrene Fachkräfte" sind Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer langjährigen Tätigkeit in der Jugendhilfe über fundierte Erfahrungen in der Einschätzung von Gefährdungen für das Kindeswohl verfügen. Als örtlich zuständiger öffentlicher Träger der Jugendhilfe müssen wir als Jugendamt des Kreises Lippe entsprechend der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Zahl solcher Fachkräfte zur Verfügung steht.

    Bei einer Beratung geht es um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein.
    Eine Beratung erfolgt zunächst anonymisiert. Nur wenn wir zur Überzeugung kommen, dass das Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigen wir die persönlichen Daten, um notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kinderschutz, Beratung und Prävention

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Wir arbeiten faktenbasiert, deshalb sind entsprechende Dokumentationen hilfreich.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Sie können sich zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung beraten lassen, wenn Sie

    • hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen,

    • Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe bei einem öffentlichen oder freien Träger sind
      oder

    • Berufsgeheimnisträger sind
      (beispielsweise Arzt oder Ärztin, Psychologe oder Psychologin, Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin, Lehrer oder Lehrerin)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie bei uns Rat suchen, brauchen wir Ihre Daten: Name, Einrichtung und Kontaktdaten.
    Von dem betreffenden Kind geben Sie das Geschlecht und das Alter ohne Geburtsdatum bekannt.

    Eine Beratung findet in der Regel telefonisch statt. Damit wir uns genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Unsere Leitfragen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

    1. Welche Umstände möchten Sie mitteilen?

    2. Was genau haben Sie beobachtet oder erlebt?

    3. Seit wann ist Ihnen der Zustand bekannt?

    4. Wie oft haben Sie diese Situation erlebt?

    5. Inwiefern sehen Sie eine Gefährdung für das/ die Kind(er) bzw. den/ die Jugendlichen?

    An der Beratung teilnehmen sollten die Personen, die im Kontakt zum Kind stehen.

    Die insoweit erfahrene Fachkraft trifft keine Entscheidungen und übernimmt keine Fallverantwortung. Lediglich der Beratungsprozess wird von der insoweit erfahrenen Fachkraft verantwortet.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Eine Beratung dauert rund 60 - 90 Minuten.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de