Kinderschutz

    Beratungsangebot Kinderschutz

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Borken beraten.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Borken beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.

    Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

    Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die (02861) 681-100 Kontakt mit der Kreisleitstelle Borken aufnehmen.

    Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII

    Wenn Sie sich als Arzt, Lehrer, Psychologe oder pädagogische Fachkraft in einem konkreten Einzelfall von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, können Sie sich direkt an die Leitungen der Nebenstellen des Kreisjugendamtes wenden.

    Das Kreisjugendamt Borken nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte"" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Das Kreisjugendamt Borken nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte"" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de