Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Der Aufbau und die Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind in § 57 Landesbauordnung 2018 geregelt. Es gibt eine oberste Bauaufsichtsbehörde sowie obere Bauaufsichtsbehörden und untere Bauaufsichtsbehörden.
Für den Vollzug der Landesbauordnung (BauO NRW) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Untere Bauaufsichtsbehörden sind u. a. verantwortlich für:
- die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren,
- die Bauüberwachung,
- die Bauzustandsbesichtigungen,
- die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten,
- die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
sonstige Verfahren, für die die BauO eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht.
Darüber hinaus bestehen weitere Aufgaben, die sich nicht aus der BauO NRW ergeben, aber zur Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden dazu gehören, wie z. B. die Mitwirkungen in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle, Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien, Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren etc.
Die Bauordnung der Stadt Kamen ist Anlaufstelle für alle, die in Kamen bauen wollen. Konzentriert bietet sie an einer Stelle ein vielfältiges Beratungs- und Informationsangebot. Dieses Angebot richtet sich an Bauherren und an Unternehmen, die in Kamen erweitern oder investieren wollen, gleichermaßen aber auch an Architektinnen/Architekten und Bauingenieurinnen/Bauingenieure. Wir fungieren für die Bürgerinnen und Bürger als Lotse, so dass das Bauen in Kamen einfacher wird. Wir verkürzen die Bearbeitungszeiten und verbessern die Transparenz der Zuständigkeiten. Die Bauordnung der Stadt Kamen ist ein Angebot im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.
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Nordrhein-Westfalen
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