Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.
Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare sind der Baugenehmigung beigefügt bzw. sind im Bauamt der Gemeinde Anröchte erhältlich.
Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
Hoher Weg 1 - 3,
Tel.: 02921/300.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Antragsformular
Formulare
Hinweise für Anröchte
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bauordnung (BauO) NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen