Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Hinweise für Anröchte

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten, der am Bau Beteiligten.

    Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn und die Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die entsprechenden Formulare sind der Baugenehmigung beigefügt bzw. sind im Bauamt der Gemeinde Anröchte erhältlich.

    Kreis Soest, Fachbereich 3, Bauen und Wohnen,
    Hoher Weg 1 - 3,
    Tel.: 02921/300.

     

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    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Anröchte

    Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Anröchte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Anröchte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    Bauordnung (BauO) NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Anröchte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Anröchte

    Kosten

    Hinweise für Anröchte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Anröchte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Anröchte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de