Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wenn Sie ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen wollen, benötigen Sie dafür einen Bauantrag. In der Abteilung Bauaufsicht des Bauordnungsamtes wird Ihr Bauantrag unter Beteiligung verschiedener Fachämter geprüft und eine Baugenehmigung erteilt. Die Bauaufsichtsbehörde überwacht auch die spätere Bauausführung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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In der Regel sind die Antragsunterlagen ("Bauvorlagen") von einem Architekten oder geeignetem Ingenieur (einem "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser") zu erstellen. In wenigen Ausnahmefällen können Sie auch selbst den Antrag fertigen. Die einzureichenden Unterlagen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Das Bauordnungsamt berät Sie, welche Unterlagen für Ihr Anliegen erforderlich sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserer Dienstleistung "Bauberatung" (sowie unter den Rubriken "Nutzungsänderung", "Vorbescheid" oder "Werbeanlagen").
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Nachweis der Barrierefreiheit als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauantrag - Kinderspielflächen Maß der baulichen Nutzung Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren" Bauantrag "Sonderbau" Bauantrag "Werbeanlage" Baubeschreibung Baubeschreibung Brandschutz Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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