Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Hinweise für Emsdetten

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Gesetz über das Wohneigentum
    Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) können Sie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

    Baulasteneintragung
    Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der/die Grundstückseigentümer/in öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr/sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast). Die Baulast wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Es ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis in dem alle Baulasten, d. h. öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, eingetragen werden.

    Grundstücksteilungen
    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 7 Abs. 1 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
    Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt.


    Die  Kommunikation zu den o.g. Verfahren, auch die Erteilung der Zulassung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorganges schriftlich. Sie werden per Post oder E-Mail informiert, wenn Unterlagen nachzureichen sind. Die Genehmigung der Verfahren wird per Post an die angegebene Adresse verschickt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht (Team 630)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauaufsicht (Team 630)

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    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 26.01.2023

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Technisch geändert am 15.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    Unterlagen Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Für die Bescheinigung werden Unterlagen in mindestens zweifacher Ausfertigung benötigt. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde. 
    - Formloser Antrag. Erforderliche Angaben: Antragsteller, Anschrift, Objekt (Straße u. Hausnummer).
    - Lageplan mit allen auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen sowie Bauzeichnungen (Größe max. DIN A3) mit Nummerierung der Eigentumsanteile. Dazu gehören Grundrisse (einschl. nicht ausgebauter Dachräume und Spitzböden), Schnitte, Ansichten sämtlicher auf dem Grundstück befindlichen Gebäude.

    Unterlagen Baulasteneintragung
    - Formloser Antrag
    - Amtlicher Lageplan der von einem Katasteramt oder einer/einem öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in angefertigt und beglaubigt werden muss. 

    Für eine Baulastlöschung reicht ein schriftlicher formloser Antrag, sofern der Grund für die Eintragung der Baulast entfallen ist.

    Unterlagen Grundstücksteilung
    Es sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:
    - Antrag auf Grundstücksteilung
    - Amtlicher Lageplan der von einer/einem öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in angefertigt und beglaubigt werden muss. 

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    Bearbeitungsdauer Abgeschossenheitsbescheinigung
    Einzelfallabhängig; in der Regel 2 - 6 Wochen.

    Bearbeitungsdauer Baulasteneintragung
    Einzelfallabhängig; in der Regel 4  - 12 Wochen.

    Bearbeitungsdauer Teilungsantrag
    Einzelfallabhängig; in der Regel 4  - 12 Wochen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de