Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Bauliche Anlagen (und andere Anlagen und Einrichtungen) benötigen keine Baugenehmigung, Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung, wenn
- der öffentliche Bauherr die Leitung der Entwurfsarbeiten sowie die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, eines Landes oder eines Landschaftsverbandes übertragen hat und
- die Baudienststelle mindestens mit einer Person, die aufgrund eines Hochschulabschlusses der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf und die entsprechende Sachkunde des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung hat und mit sonstigen geeigneten Fachkräften ausreichend besetzt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen