Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für weitere 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch entsprechende ärztliche Gutachten nachweist. Bei einer Verlängerung der D-Klassen muss zusätzlich der Nachweis einer charakterlichen Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
In Fällen einer ab dem 01.Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E, entfällt die Befristung auf 5 Jahre bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Für alle Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer:
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) gilt zusätzlich:
- Führungszeugnis (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein - es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen
Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll bzw. bereits abgelaufen ist zusätzlich:
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§§ 23 und 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 43,90 €
- plus 9,00 € für eine vorläufige Fahrberechtigung, die auf Wunsch ausgestellt wir
- plus 4,90 € für den Direktversand des Kartenführerscheins von der Bundesdruckerei nach Hause. Hiermit erspart man sich den erneuten Weg zur Führerscheinstelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
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