Den Semesterbeitrag zahlen
Beschreibung
Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich werden weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert.
In der Regel erhalten Sie entsprechende Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Wermelskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Sie wollen sich erstmalig ordnungsgemäß an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben oder sind bereits eingeschrieben und wollen sich zum nächsten Semester zurückmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten die jeweiligen Beitragssatzungen des Studierendenwerks und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).
Verfahrensablauf
Informationen zum zu zahlenden Semesterbeitrag und zum Verfahrensablauf erhalten Sie von Ihrer Hochschule.
Die erfolgte Zahlung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Semesterbeitrag direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022