Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW
Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) seit dem 01. Januar 2003 die Haltung und den Umgang mit Hunden in der jeweils gültigen Fassung. Gemeinsame Verpflichtung für alle Hundehalter/-innen nach § 2 LHundG NRW ist, Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht.Das Landeshundegesetz NRW enthält Regegelungen fürgefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW,Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW,große Hunde nach § 11 LHundG NRW undsonstige Hunde.Weitere Informationen zur Hundehaltung in Fröndenberg/Ruhr sind im Merkblatt abrufbar.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Haltungserlaubnis
- Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Vorliegen einer Haltungserlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
1. Landeshundegesetz NRW2. Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
Fristen
Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.
Kosten
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Für die Entgegennahme einer Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022