Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Hinweise für Ense
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Bei Auslandsreisen ist für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Er wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.
Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Eine Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres, möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Auch eine Aktualisierung kann jederzeit vor Ablauf der der Gültigkeit erfolgen.
Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf eines Antrages bzw. der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bei Neuausstellung und Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten // Sorgerechtsnachweis, bei alleinigem Sorgerecht.
Formulare
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Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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zwei bis sechs Wochen
Kosten
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Der Kinderreisepass wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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