Kinderreisepass Statusabfrage

    Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

    Hinweise für Ense

    Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Bei Auslandsreisen ist für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Er wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.

    Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

    Eine Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres, möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

    Auch eine Aktualisierung kann jederzeit vor Ablauf der der Gültigkeit erfolgen.

    Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf eines Antrages bzw. der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

    Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

     

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    Technisch geändert am 04.03.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bei Neuausstellung und Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten // Sorgerechtsnachweis, bei alleinigem Sorgerecht.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    keine

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ense

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

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    keine

    Bearbeitungsdauer

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    zwei bis sechs Wochen

    Kosten

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    Neuausstellung   13,00 € Aktualisierung 6,00 € Verlängerung 6,00 €

    Der Kinderreisepass wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    • Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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