Kinderreisepass Statusabfrage
Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Hinweise für Hallenberg
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Beschreibung
Hinweise für Hallenberg
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hallenberg
1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
Formulare
Hinweise für Hallenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Hallenberg
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hallenberg
Paßgesetz Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Verfahrensablauf
Hinweise für Hallenberg
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
Hinweise für Hallenberg
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hallenberg
zwei bis sechs Wochen
Kosten
Hinweise für Hallenberg
Erteilung: 13 Euro Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hallenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Hallenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024