Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden
Wenn Sie Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen oder Sportwetten veranstalten wollen und dies von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, sind Sie verpflichtet, die darauf entstehende Steuer bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die öffentliche Lotterie, Ausspielung und die Veranstaltung von Rennwetten bedürfen einer Genehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Betreiben Sie einen Totalisator, entsteht Ihre Steuerschuld mit dem Schluss der Annahme von Wetteinsätzen. Sind Sie Buchmacher, entsteht Ihre Steuerschuld, wenn die Wette verbindlich geworden ist, spätestens jedoch mit der Entscheidung des Rennens, auf das sich die Wette bezieht. Für Lotterien und Ausspielungen melden Sie die Steuer an und entrichten diese, bevor Sie mit dem Losabsatz beginnen. Veranstalten Sie Sportwetten, entsteht Ihre Steuerschuld, wenn die Wette verbindlich geworden ist. Sie melden die Steuer beim zuständigen Finanzamt an. Dort erhalten Sie die dafür notwendigen Formulare. Ihre Steueranmeldung ist ggfs. der Steuernachweis. In diesem Fall ergeht kein gesonderter Bescheid vom Finanzamt, nur im Falle von Abweichungen von Ihrer Steueranmeldung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022