Besteuerung von Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten Festsetzung

    Wettbürosteuer

    Wenn Sie Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen oder Sportwetten veranstalten wollen und dies von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, sind Sie verpflichtet, die darauf entstehende Steuer bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Gegenstand der Steuer ist das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals, Wettautomaten oder ähnlichen Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros).

    Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.

    Die Steuer berechnet sich nach dem tatsächlichen Wetteinsatz. Der Wetteinsatz ist die Summe aller Aufwendungen, die von Wettkunden aufgebracht werden müssen, um Wetteinsätze über ein Wettbüro abzugeben. Der Steuersatz beträgt je angefangenen Kalendermonat drei vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge.

    SEPA - Lastschriftmandat

    Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wettbürosteuer - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die öffentliche Lotterie, Ausspielung und die Veranstaltung von Rennwetten bedürfen einer Genehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie einen Totalisator, entsteht Ihre Steuerschuld mit dem Schluss der Annahme von Wetteinsätzen. Sind Sie Buchmacher, entsteht Ihre Steuerschuld, wenn die Wette verbindlich geworden ist, spätestens jedoch mit der Entscheidung des Rennens, auf das sich die Wette bezieht. Für Lotterien und Ausspielungen melden Sie die Steuer an und entrichten diese, bevor Sie mit dem Losabsatz beginnen. Veranstalten Sie Sportwetten, entsteht Ihre Steuerschuld, wenn die Wette verbindlich geworden ist. Sie melden die Steuer beim zuständigen Finanzamt an. Dort erhalten Sie die dafür notwendigen Formulare. Ihre Steueranmeldung ist ggfs. der Steuernachweis. In diesem Fall ergeht kein gesonderter Bescheid vom Finanzamt, nur im Falle von Abweichungen von Ihrer Steueranmeldung.

    Fristen

    Vereine haben hinsichtlich der Totalisatorwetten innerhalb dreier Tage nach jedem Renntag, die zu entrichtenden Steuern anzumelden. Als Buchmachen haben Sie die Steuer innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Kalendermonats anzumelden und zu entrichten. Als Veranstalter von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen müssen Sie diese anmelden und entrichten, bevor Sie mit dem Losabsatz beginnen. Die Steuer für Sportwetten ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de