Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
    Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
    Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

    • Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
    • Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
    • Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
    • Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
    • Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

    Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

    • die Stärkung des Kindes
    • die Stärkung seiner Eltern 
    • die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
    • der Verbleib des Kindes in der Familie

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde
      • Auskunft aus dem Sorgeregister
      • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, dies teilt das zuständige Jugendamt mit

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
    • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

    Fristen

    Hinweise für Barntrup

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Barntrup

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de