Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de