Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Übernahme von Kosten für Erzieherische Hilfen; u.a. für Heimunterbringungen, Unterbringung in Pflegefamilien, Heilpäda gogische Maßnahmen, Inobhutnahmen, Sozialpädagogische Familienhilfen, Kindertagespflege Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen für die entsprechenden Hilfearten Kostenerstattungen an und von anderen Trägern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweis
- Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
- Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
- Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII, Teil I, Teil X u.v.a.
Verfahrensablauf
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- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Düsseldorfer Tabelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022