Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Um außergewöhnlich gehbehinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern, bietet der Kreis Mettmann einen speziellen Fahrdienst an. Dieser Service ist darauf ausgerichtet, Personen mit erheblichen Gehbehinderungen Mobilität zu ermöglichen und ihnen die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder anderen Gemeinschaftsaktivitäten zu erleichtern. Der Fahrdienst hilft, Barrieren abzubauen und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Wenn Sie mehr über diesen Service erfahren möchten, oder wissen wollen, ob Sie berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen im Kreis Mettmann.

    Der Berechtigungsnachweis zur Teilnahme am Fahrdienst wird auf Antrag bei der Stadt Langenfeld ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de