Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Um außergewöhnlich gehbehinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern, bietet der Kreis Mettmann einen speziellen Fahrdienst an. Dieser Service ist darauf ausgerichtet, Personen mit erheblichen Gehbehinderungen Mobilität zu ermöglichen und ihnen die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder anderen Gemeinschaftsaktivitäten zu erleichtern. Der Fahrdienst hilft, Barrieren abzubauen und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Wenn Sie mehr über diesen Service erfahren möchten, oder wissen wollen, ob Sie berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen im Kreis Mettmann.
- Informationen zum Fahrdienst für Gehbehinderte
- Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsnachweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Der Berechtigungsnachweis zur Teilnahme am Fahrdienst wird auf Antrag bei der Stadt Langenfeld ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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