Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

    Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner um Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen aufstellen zu können

    Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen werden von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt, die als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sind (qualifizierte Tragwerksplanerin oder qualifizierter Tragwerksplaner).

    Beschreibung

    Gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 gilt, dass qualifiziert Tragwerksplanender ist, wer als Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer in die von der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen ist. Eingetragen werden Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen können. Im Weiteren regelt ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, wie der Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung zu führen ist.

    Personen, die bereits in einem anderen Bundesland in eine solche Liste im Fachbereich Standsicherheit/Tragwerksplanung eingetragen und zugleich Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind, benötigen keine zusätzliche Eintragung in NRW.

    Seit dem 01.01.2019 stellen die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW für berechtigte Mitglieder der jeweiligen anderen Länderkammern entsprechende Bescheinigungen für NRW aus.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer
    • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
    • Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
    • Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tagwerksplanung durch eine Aufstellung mit mindestens drei und maximal sechs Objekten, mit der eine praktische Tätigkeit in der Tragwerksplanung innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nachgewiesen wird
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie werden eingetragen, wenn Sie 

    1. Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind,

    2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen nachweisen,

    3. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung haben und

    4. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die bei Bedarf in geeigneter Weise nachzuweisen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der Kammer
    • Bearbeitung durch die Geschäftsstelle der Kammer unter Heranziehung von Fachleuten
    • gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen
    • rechtsmittelfähiger Bescheid
    • Eintragung in die Liste

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    bis 3 Monate

    Kosten

    Kostenart: variabel Kostenhöhe (variabel): vonEur 60 bis EUR 350 Vorkasse: Nein Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen URL: www.ikbaunrw.de Bezeichnung: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen URL: www.aknw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de