Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner um Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen aufstellen zu können
Beschreibung
Gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 gilt, dass qualifiziert Tragwerksplanender ist, wer als Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer in die von der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen ist. Eingetragen werden Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen können. Im Weiteren regelt ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, wie der Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung zu führen ist.
Personen, die bereits in einem anderen Bundesland in eine solche Liste im Fachbereich Standsicherheit/Tragwerksplanung eingetragen und zugleich Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind, benötigen keine zusätzliche Eintragung in NRW.
Seit dem 01.01.2019 stellen die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW für berechtigte Mitglieder der jeweiligen anderen Länderkammern entsprechende Bescheinigungen für NRW aus.
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
- Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
- Nachweis der mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tagwerksplanung durch eine Aufstellung mit mindestens drei und maximal sechs Objekten, mit der eine praktische Tätigkeit in der Tragwerksplanung innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nachgewiesen wird
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie werden eingetragen, wenn Sie
1. Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer sind,
2. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen nachweisen,
3. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung haben und
4. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die bei Bedarf in geeigneter Weise nachzuweisen sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Kammer
- Bearbeitung durch die Geschäftsstelle der Kammer unter Heranziehung von Fachleuten
- gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen
- rechtsmittelfähiger Bescheid
- Eintragung in die Liste
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.01.2024