Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss anzeigen

    Hinweise für Lippe

    Erdaufschlüsse durch Bodeneingriffe und damit verbundene Gefahren für unser Grundwasser - informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Gerade im Zusammenhang mit Bauvorhaben können Bodeneingriffe das Grundwasser gefährden. Bodeneingriffe erfolgen im diesem Zusammenhang beispielsweise durch Erdarbeiten für:

    • unterkellerte Gebäude,

    • Pfahlgründungen oder

    • Baugrundsondierungen.

    Hier wird zum Teil so tief in den Boden eingedrungen, dass die Qualität oder die Fließrichtung des Grundwassers dadurch beeinflusst werden kann. Auch kann durch Bodeneingriffe ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Jeder Bodeneingriff muss daher bei uns rechtzeitig angezeigt werden.

    Um Grundwasserschäden zu vermeiden, gibt es ein zweistufiges Verfahren:

    Nach Eingang der Anzeige prüfen wir, ob Grundwasserschäden zu befürchten sind. Ist das nicht der Fall, reicht die Anzeige des Bodeneingriffs aus.

    Falls aber Grundwasserschäden zu befürchten sind, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Zeigen Sie uns Ihr Bauvorhaben formlos schriftlich oder elektronisch an und fügen Sie bei:

    • Erläuterungen (Grund des Eingriffes, Tiefe des Eingriffs)
    • Lageplan
    • Geologische Einschätzung

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Wir prüfen anhand Ihrer Anzeige, ob eine schädliche Veränderung des Grundwassers zu befürchten ist.

    Falls das der Fall ist, der Eingriff aber nicht vermieden werden kann, informieren wir Sie.
    In dem Fall müssen Sie für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In dieser Erlaubnis legen wir dann Maßnahmen fest, die einen Grundwasserschaden verhindern sollen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Anzeige bei uns: 1 Monat vor Beginn der Arbeiten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Kostenrahmen: EUR 50,00 - 1.000

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de