Erdaufschluss anzeigen
Hinweise für Lippe
Erdaufschlüsse durch Bodeneingriffe und damit verbundene Gefahren für unser Grundwasser - informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Gerade im Zusammenhang mit Bauvorhaben können Bodeneingriffe das Grundwasser gefährden. Bodeneingriffe erfolgen im diesem Zusammenhang beispielsweise durch Erdarbeiten für:
unterkellerte Gebäude,
Pfahlgründungen oder
Baugrundsondierungen.
Hier wird zum Teil so tief in den Boden eingedrungen, dass die Qualität oder die Fließrichtung des Grundwassers dadurch beeinflusst werden kann. Auch kann durch Bodeneingriffe ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Jeder Bodeneingriff muss daher bei uns rechtzeitig angezeigt werden.
Um Grundwasserschäden zu vermeiden, gibt es ein zweistufiges Verfahren:
Nach Eingang der Anzeige prüfen wir, ob Grundwasserschäden zu befürchten sind. Ist das nicht der Fall, reicht die Anzeige des Bodeneingriffs aus.
Falls aber Grundwasserschäden zu befürchten sind, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520
E-Mail: wasser@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Zeigen Sie uns Ihr Bauvorhaben formlos schriftlich oder elektronisch an und fügen Sie bei:
- Erläuterungen (Grund des Eingriffes, Tiefe des Eingriffs)
- Lageplan
- Geologische Einschätzung
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Wir prüfen anhand Ihrer Anzeige, ob eine schädliche Veränderung des Grundwassers zu befürchten ist.
Falls das der Fall ist, der Eingriff aber nicht vermieden werden kann, informieren wir Sie.
In dem Fall müssen Sie für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In dieser Erlaubnis legen wir dann Maßnahmen fest, die einen Grundwasserschaden verhindern sollen.
Fristen
Hinweise für Lippe
Anzeige bei uns: 1 Monat vor Beginn der Arbeiten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
Kostenrahmen: EUR 50,00 - 1.000
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Lippe