Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgern einen freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen existierenden Informationen und ist somit Voraussetzung des umfassenden Informationszugangs der Bürger. Der Informationszugang ist Schranken unterworfen.

    Die Informationsanträge werden beim Oberbergischen Kreis durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten koordiniert und innerhalb einer Monatsfrist beantwortet. Die Anträge müssen hinreichend bestimmt sein und können in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form gestellt werden. Die Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Leitungsstab / Rechnungsprüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reininghauser Straße 7a

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de