Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

    Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen.

    Teilen Sie bitte die Angaben der entsprechenden Person der zuständigen Behörde mit. Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 55

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
    • Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Aktueller Handelsregisterauszug

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
    • Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
    • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
    • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
    • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de