Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie ein Gebäude außerhalb geschlossener Ortslagen (im sogenannten „baulichen Außenbereich“) errichten oder versiegelte Flächen schaffen möchten, benötigen Sie neben der Baugenehmigung in der Regel eine Genehmigung beziehungsweise Befreiung von der unteren Naturschutzbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Für die Natur oder das Landschaftsbild nachteilige Veränderungen der Erdoberfläche stellen sogenannte „Eingriffe in Natur und Landschaft“ dar. Insbesondere Bauvorhaben wie der Straßenbau, die Errichtung von privaten und gewerblichen Bauten oder die Verlegung von Leitungen zählen dazu. Auch andere Veränderungen wie Abgrabungen, Anschüttungen, Heckenbeseitigungen und die Umwandlung von Wald sind Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. In diesen Fällen wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt und hat gegebenenfalls über Befreiungen oder Genehmigungen zu entscheiden.

    Diese nachteiligen Veränderungen können in der Regel durch ausgewählte Maßnahmen kompensiert werden. Diese Kompensationsmaßnahmen können die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens ausgleichen und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten.
    Beispiele für Kompensationsmaßnahmen sind der Rückbau von bestehenden Bauwerken oder anderer versiegelter Flächen, die Anlage von Hecken, Gehölzen und Streuobstwiesen, die Renaturierung von Gewässern oder die Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen.

    Häufig werden neue Gebäude mit Hecken eingegrünt, es werden Bäume gepflanzt oder an geeigneten Stellen Biotope angelegt. Solche Maßnahmen schaffen neuen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt, begrünen das Bauvorhaben und binden es damit in die Landschaft ein. Dadurch wird den Ansprüchen der Tier- und Pflanzenwelt an die Umwelt und auch den Ansprüchen der Menschen an die Erholung in der Landschaft Rechnung getragen.

    Bei der Planung von größeren Bauvorhaben im Außenbereich nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie bei der Bewertung des Eingriffs sowie bei der Wahl ökologisch sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landschaft und Naturhaushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77511

    E-Mail: naturschutzbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Mit dem Bauantrag zusammen reichen Sie bitte ein

    • Begrünungsplan und
    • Formblatt Vorprüfung zum Artenschutz (siehe Formulare).

    Bitte fügen Sie zusätzlich die folgenden Pläne und Darstellungen in dreifacher Ausfertigung bei:

    1. Ein Lageplan 1:5.000 – zur Orientierung.
      Wo befindet sich das Bauvorhaben und wo werden die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt?
      Eventuell Lageplan zum Verbleib des Bodenaushubs.
    2. Ein Bestandsplan 1:500 oder 1:1.000 „Vorher“
      mit Eintragung der derzeitigen Flächennutzung wie zum Beispiel: Acker, Grünland, Obstwiesen, Hecken, Bäume, Wald, Wasserfläche, versiegelte Fläche
      im Bereich des Bauvorhabens und
      im Bereich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen.
    3. Ein Gestaltungsplan 1:500 oder 1:1.000 „Nachher“
      mit Eintragung der Neubauten, der entsiegelten Flächen und der Ausgleichsmaßnahmen (Anpflanzungen und so weiter).

    Der Umfang der Antragsunterlagen ist nach Art und Größe des Vorhabens unterschiedlich. Wir beraten Sie gerne - bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsgebühr: EUR 30 - 5.000

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Auch für ein Bauvorhaben, für das Sie keine Baugenehmigung nach der Bauordnung NW benötigen, müssen Sie möglicherweise einen Antrag nach Naturschutzrecht stellen.

    Liegt dieses Bauvorhaben in einem Schutzgebiet, benötigen Sie zusätzlich eine Befreiung von der unteren Naturschutzbehörde.

    Bitte beachten Sie, dass Sie ein Baugenehmigungsverfahren beziehungsweise eine Bauvoranfrage unabhängig von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durchführen müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de