Gewässer

    Gewässer

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in und an Gewässern bedarf einer behördlichen Genehmigung. Dazu gehören u.a.

    • Brücken,
    • Durchlässe,
    • Gewässerkreuzungen mit Kabeln,
    • Rohrleitungen und
    • bauliche Anlagen.

    Anlagen und Bauten müssen so errichtet, betrieben, unterhalten und stillgelegt werden, dass keine schädlichen Veränderungen des Gewässers zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht über die Maßen erschwert wird. hierbei Neben Bächen, Flüssen und Seen gilt dies auch für nicht ständig wasserführende Gräben und größere Teiche.

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    Ansprechpartner

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.4.2: Gewässerentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.4.2: Gewässerentwicklung

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    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

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    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.4: Tiefbau

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    Wasserstraße 14

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    Technisch geändert am 16.09.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de