vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    In der Stadt Witten gilt eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes - Baumschutzssatzung. In dieser ist geregelt welche Bäume geschützt sind. Wenn ein geschützter Baum gefällt werden soll, ist zuvor ein entsprechender formloser schriftlicher Antrag beim Betriebsamt, Abteilung Grünflächen zu stellen. Aus der Baumschutzsatzung ergibt sich auch eine evtl. erforderliche Ersatzpflanzung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    70 Baumschutzangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Angaben zum Baum: Art des Baumes und Umfang des Baumes, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Baumschutzssatzung der Stadt Witten

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    eine Woche

    Kosten

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    Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten, Tarif-Nr. 1

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de