vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
In der Stadt Witten gilt eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes - Baumschutzssatzung. In dieser ist geregelt welche Bäume geschützt sind. Wenn ein geschützter Baum gefällt werden soll, ist zuvor ein entsprechender formloser schriftlicher Antrag beim Betriebsamt, Abteilung Grünflächen zu stellen. Aus der Baumschutzsatzung ergibt sich auch eine evtl. erforderliche Ersatzpflanzung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Baum: Art des Baumes und Umfang des Baumes, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Baumschutzssatzung der Stadt Witten
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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eine Woche
Kosten
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Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Witten, Tarif-Nr. 1
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen