Nivellementspunkte

    Nivellementspunkte

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Höhenfestpunkte (HFP) sind unerlässlich für die Planung von Gebäuden, Straßen und Kanalanlagen oder zur Darstellung der Erdoberfläche. Seit 1924 werden die HFP beim Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen im Stadthöhennetz (SHN) nachgewiesen.

    Ohne Höhenangaben sind keine Planung und kein Bau von Häusern, Straßen oder Entwässerungsanlagen möglich. Unterlag das Stadtgebiet Essen früher starken Senkungen, so rücken heute mögliche Hebungen infolge geänderter Wasserhaltung des Bergbaues in den Fokus. Auch hier sind umfangreiche Höhenmessungen erforderlich.

    Dieser Nachweis besteht aus den Einmessungsskizzen, Höhen und der Lage in einer Übersichtskarte. Die Höhe ist der Abstand eines Punktes von der Erdoberfläche bis zu einer Höhenbezugsfläche: Meter über Normalnull (m ü. NN) oder Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN). Das SHN ist aktuell und historisch, analog und digital.

     

    Basis hierfür bilden die vermarkten Höhenfestpunkte (HFP). Meist handelt es sich um Höhenbolzen, welche an Gebäuden eingebracht sind. Wichtig ist hierbei, dass die Gebäude stabil sind und die HFP langfristig erhalten bleiben. Nur so können großräumige Höhenänderungen für Essen festgestellt werden.

    Gefährden bauliche Veränderungen wie z. B. Wärmedämmung an Ihrem Haus vorhandene Höhenbolzen, informieren Sie bitte das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen darüber. Nur so ist es möglich, den HFP nochmals zu nivellieren und geeignete Ersatzpunkte zu schaffen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-62300

    Fax: +49 201 88-62013

    E-Mail: vermessung@amt62.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Essen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Sprache: de