Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

    Planfeststellungsbeschluss Einsicht gewähren

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f22bd7ef568c0f30592427a94129f799

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.

    Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de