Vermessung: Gebäude

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Inhalt/Details:

    Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen, wenn

    • ein Bauwerk errichtet oder
    • ein bestehendes Bauwerk in seinem Grundriss verändert wird.

    Von der Einmessungspflicht ausgenommen sind:

    • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, die für eine dauernde Nutzung nicht geeignet oder für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden
    • Gebäude und -anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m²
    • sonstige Gebäude oder Grundrissveränderungen von geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster

    mehr darüber:

    • Bei der Gebäudeeinmessung werden alle Gebäudeeckpunkte und ihr Bezug zur Grundstücksgrenze eingemessen. Anhand dieser Daten wird ein Vermessungsriss angefertigt, um die Neubauten und Gebäudeveränderungen in die Liegenschaftskarte zu übernehmen.
    • Die Gebäudeeinmessungspflicht wird vom Katasteramt überwacht.

    Ansprechpartner

    Geodatenerhebung und Projektbearbeitung 102.11

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaftskataster 102.2101

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
    • § 19 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Die Gebäudeeinmessung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Höhe der Gebühren für Vermessungen richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de