Abwasseranlagen

    Abwasseranlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind immer dann einzubauen, wenn auf Ihrem Grundstück Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl oder sonstigen Leichtflüssigkeiten anfallen. Das gilt gemäß § 8 Abwassersatzung für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, wie z. B.

    • Tankstellen
    • Kfz-Werkstätten
    • Autoverwertung
    • Kfz-Waschplätze/ Waschanlagen
    • usw.

    Bei fehlender Leichtflüssigkeitsabscheideranlage gelangen anfallende Leichtflüssigkeiten über die private Kanalisation in die öffentliche Abwasseranlage. Dort kann sich ein hochexplosives Gasgemisch bilden, welches das in der Abwasseranlage tätige Personal gefährdet. Zudem wird die Reinigungsleistung der Klärwerke stark beeinträchtigt. Zur Sicherstellung der ordnungs- und satzungsmäßigen Abwasserbeseitigung hat der Anschlussnehmer gemäß § 5 der Abwassersatzung 6 Wochen vor dem Einbau der Abscheideranlage beim Stadtentwässerungsbetrieb unter Vorlage von prüffähigen Entwässerungszeichnungen eine Anschlussgenehmigung einzuholen.

    Gemäß der Abwassersatzung müssen Leichtflüssigkeitsabscheider von Fachfirmen bemessen und erstellt werden. Die Abscheideranlage ist so zu bemessen und zu betreiben, dass die in § 7 der Abwassersatzung angegebenen Grenzwerte eingehalten werden.

    Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage ist diese nach Terminabsprache mit dem Stadtentwässerungsbetrieb kontrollieren zu lassen.

    Die Leichtflüssigkeitsabscheiderreinigung durch den Stadtentwässerungsbetrieb ist gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2010 zum 01.03.2011 eingestellt worden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Grundstücksentwässerung - 67/5

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf'm Hennekamp 47

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-22722

    Fax: 0211 89-29214

    E-Mail: sebd.kundeninfo@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Entleerung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage erfolgt durch zertifizierte Fachunternehmen (Umweltservice) für gefährliche Abfälle.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de