Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Anmeldung für Kindertagespflege

    Hinweise für Südlohn

    Die qualifizierte Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, die einen familienähnlichen, nicht institutionellen Charakter hat und sich durch die Betreuung in kleinen Gruppen und mit einer kontinuierlichen Betreuungsperson auszeichnet

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Die qualifizierte Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, die einen familienähnlichen, nicht institutionellen Charakter hat und sich durch die Betreuung in kleinen Gruppen und mit einer kontinuierlichen Betreuungsperson auszeichnet. Speziell für jüngere Kinder bietet diese Form der Betreuung eine intensive Zuwendung, viel Sicherheit und einen geschützten Rahmen.

    Das Angebot der Kindertagespflege bietet ein hohes Maß an Flexibilität in den Betreuungszeiten und ist ein verlässliches Angebot, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Betreuungszeiten bspw. am frühen Morgen und späten Nachmittag bis hin zum Abend können individuell vereinbart und geplant werden. Für Kinder, die bereits eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen, bietet die Kindertagespflege in Randzeiten eine zuverlässige Betreuung.

    Die Kindertagespflege ist eine flexible, individuelle Form der Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Besonders für Eltern, die ihre Berufstätigkeit und/oder Ausbildung besser mit der Familie vereinbaren möchten, ist diese Form der Betreuung attraktiv. Kindertagespflege findet in einem familiären Umfeld  und in einer kleinen Gruppe von Kindern statt. Dabei hat jedes Kind eine feste Betreuungsperson. Für Kinder unter 3 Jahren ist diese Form der Betreuung daher überschaubar und bietet viel Sicherheit. Bei Bedarf greift die Kindertagespflege auch als Ergänzung zur Betreuung in der Kindertagesstätte oder der Schule/Offenen Ganztagsschule (OGS) und deckt Randzeiten ab.

    Tagesmütter und/oder Tagesväter betreuen die Kinder vorwiegend in ihrem eigenen Haushalt, seltener auch in anderen Räumen.

    Die Kindertagespflege bietet flexible Betreuungszeiten, die auch bei einer Berufstätigkeit im Schichtdienst oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder Schulen/OGS möglich sind. Individuelle Absprachen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sind umsetzbar.

    Tagesmütter und –väter verfügen über entsprechende, anerkannte Qualifikationen zur Kindertagespflege und bilden sich stetig weiter. Sie zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit und Motivation zur Betreuung von Kindern aus und arbeiten eng mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und ihrer Fachberatung zusammen.

    Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie fördert die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und unterstützt  und ergänzt dabei die Bildung und Erziehung in der Familie. Die Kinder werden in einem kleinen, überschaubaren Rahmen von meist zwei bis fünf Kindern, betreut.

    Für Kinder unter drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein alternatives Angebot zum Besuch einer Kindertagesstätte dar.

    Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Fachberater/innen auf und melden Sie uns Ihren Betreuungsbedarf über das webKITA-Online-Anmeldeverfahren!

    Zuständige Ansprechpartner

    Die zuständigen Ansprechpersonen finden sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kindertagespflege, Frühe Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertageseinrichtungen, Elternbeitragserhebung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Eltern können einen Antrag gem. § 23 SGB VIII zur finanziellen Unterstützung der Kindertagespflege stellen. Wie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten zahlen Eltern je nach  Einkommen, Alter des Kindes und Betreuungszeiten einen gestaffelten Elternbeitrag. Besuchen Kinder einer Familie bereits eine Kindertageseinrichtung ist die Betreuung des Geschwisterkindes  kostenlos. In diesem Fall wird nur ein Elternbeitrag erhoben (jeweils der höhere).

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de