Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

    Wenn Sie zu Ihrem deutschen minderjährigen, ledigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

    Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.

    Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-20600

    Fax: 0571 807-30852

    E-Mail: abh@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Ggfls. Nachweis über das Sorgerecht
    • Ggfls. Nachweise über die Führung der familiären Lebensgemeinschaft
    • Aktuelle Meldebescheinigung

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Ihr Kind ist minderjährig, ledig und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie haben das Personensorgerecht über Ihr Kind und wollen dieses ausüben oder führen als nicht personensorgeberechtigter Elternteil bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind in Deutschland.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

    Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des eAT genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie den eAT bei der Ausländerbehörde abholen.

    Der eAT ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder - wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten - innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hinweise: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Weitere Informationen

    Portal des BAMF: Deutsch: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html;jsessionid=FF333A61825028048280908484D45D12.internet542(Deutsch) English: https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDeutschen/nachzug-zu-deutschen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de