Schwarzarbeit
Schwarzarbeit
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Schwarzarbeit leistet:
- Wer arbeitet und rechtswidrig keine Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen leistet und jemand, der trotz Leistungen vom Arbeitsamt oder Sozialamt arbeitet und die Arbeit diesen Stellen nicht gemeldet hat,
- wer ein stehendes Gewerbe selbständig ausübt und nicht angemeldet hat oder nicht über eine Reisegewerbekarte verfügt,
- wer ein stehendes Handwerk selbständig ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausübt.
Anzeigen, die Schwarzarbeit nach Punkt 1 und 3 betreffen, werden von der örtlichen Ordnungsbehörde an den Märkischen Kreis weitergegeben und von dort verfolgt.
Anzeigen, die Schwarzarbeit nach Punkt 2 betreffen, werden von der örtlichen Ordnungsbehörde geahndet. Die Folge sind empfindliche Geldbußen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
- Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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von Art und Umfang der Schwarzarbeit abhängig
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen