Schwarzarbeit

    Schwarzarbeit

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Der Kreis ist zuständig für

    • die Erteilung, Versagung bzw. Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung eines Gewerbes als Vermittler, Bauträger, Baubetreuer im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung 
    • die Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (einschließlich Handwerksuntersagung)
    • die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

    Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de