Schwarzarbeit
Schwarzarbeit
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Der Kreis ist zuständig für
- die Erteilung, Versagung bzw. Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung eines Gewerbes als Vermittler, Bauträger, Baubetreuer im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung
- die Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (einschließlich Handwerksuntersagung)
- die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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