Schwarzarbeit

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    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Schwarzarbeit richtet erhebliche volkswirtschaftliche Schäden an. Jährlich gehen dem Staat dadurch Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe verloren.

    Schwarzarbeit hat viele Gesichter:
    So leistet beispielsweise Schwarzarbeit, wer

    • Leistungen erbringt und dabei keine Steuern oder Sozialabgaben abführt,
    • Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommt und seine Arbeitstätigkeit der entsprechend zuständigen Behörde verschweigt,
    • als Arbeitgeber, Unternehmer oder Selbständiger seine Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten gegenüber der Sozialversicherung nicht erfüllt,
    • den Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht bei der Gewerbemeldestelle der Stadt angezeigt hat oder eine eventuell erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat,
    • in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig arbeitet, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

    Schwarz arbeiten kann dabei nicht nur derjenige, der die Tätigkeit ausführt, auch der jeweilige Auftraggeber leistet Schwarzarbeit.
    Ausgenommen sind dabei nur die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichteten Leistungen

    • von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Ein Schwerpunkt der städtischen Schwarzarbeitskontrolle ist die Ahndung der unerlaubten Handwerksausübung. Wer der Schwarzarbeit überführt wird, muss mit einem Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe rechnen. Neben der persönlichen Geldbuße wird zudem auch der zu Unrecht erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft.

    Bei Verdacht auf Schwarzarbeit nimmt die Stadt Bonn Hinweise (gegebenenfalls auch anonym) telefonisch, schriftlich oder auch per E-Mail entgegen. Sofern Ihr Hinweis nicht in städtischer Zuständigkeit verfolgt werden kann, wird dieser unverzüglich an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

    Sie können für Ihre Meldung auch das unten stehende Formular verwenden.

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de