Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Bescheinigung für steuerliche Zwecke gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz
Für Baudenkmäler können Eigentümerinnen und Eigentümer oder vorrangig nutzende Personen (Mieterinnen, Mieter, Pächterinnen und Pächter) Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.
Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein. Die Abstimmung kann innerhalb eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gemäß § 9 DSchG erfolgen, wenn dabei die unterschiedliche Zielsetzung der Verfahren beachtet wird. Ohne Abstimmung kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
Benötigt werden
- Fotodokumentation der Arbeiten vor und nach erfolgter Instandsetzung.
- Zusammenstellung der Originalrechnungen nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma/Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Dem schriftlichen Antrag zur Bescheinigung von steuerlichen Vergünstigungen sind nach Abschluss der Gesamtmaßnahme eine tabellarische Auflistung der Einzelrechnungen sowie alle Rechnungen im Original und Zahlungsbelege beizufügen. Die Rechnungen sind entsprechend der tabellarischen Reihenfolge abzuheften. Anhand der vorgelegten Unterlagen muss eindeutig nachvollziehbar sein, für welche Maßnahmen die jeweiligen Kosten entstanden sind. Die genannten Vorgaben gelten auch für Bauträgermodelle, Baubetreuungs- und Generalunternehmen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere interessante Hinweise finden Sie im folgenden Link zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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