Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Bescheinigung für steuerliche Zwecke gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz

    Für Baudenkmäler können Eigentümerinnen und Eigentümer oder vorrangig nutzende Personen (Mieterinnen, Mieter, Pächterinnen und Pächter) Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.
    Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein. Die Abstimmung kann innerhalb eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gemäß § 9 DSchG erfolgen, wenn dabei die unterschiedliche Zielsetzung der Verfahren beachtet wird. Ohne Abstimmung kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
    Benötigt werden

    • Fotodokumentation der Arbeiten vor und nach erfolgter Instandsetzung.
    • Zusammenstellung der Originalrechnungen nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma/Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Dem schriftlichen Antrag zur Bescheinigung von steuerlichen Vergünstigungen sind nach Abschluss der Gesamtmaßnahme eine tabellarische Auflistung der Einzelrechnungen sowie alle Rechnungen im Original und Zahlungsbelege beizufügen. Die Rechnungen sind entsprechend der tabellarischen Reihenfolge abzuheften. Anhand der vorgelegten Unterlagen muss eindeutig nachvollziehbar sein, für welche Maßnahmen die jeweiligen Kosten entstanden sind. Die genannten Vorgaben gelten auch für Bauträgermodelle, Baubetreuungs- und Generalunternehmen.

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere interessante Hinweise finden Sie im folgenden Link zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de