Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümern auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Eigentümer eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
§ 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen