Anmeldung des Verbringens oder Mitnehmens von Waffen oder Munition aus einem Drittstaat in oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes

    Anmeldung des Verbringens oder Mitnehmens von Waffen oder Munition aus einem Drittstaat in oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de