Anmeldung des Verbringens oder Mitnehmens von Waffen oder Munition aus einem Drittstaat in oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes
Anmeldung des Verbringens oder Mitnehmens von Waffen oder Munition aus einem Drittstaat in oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen