öffentlicher Personennahverkehr

    öffentlicher Personennahverkehr

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Das Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Zuständigkeiten für den ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.

    Somit ist der Oberbergische Kreis Aufgabenträger des ÖPNV und zuständig für die Erarbeitung von Zielen und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und den Nahverkehrsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regionalentwicklung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlstraße 14-16

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de