ÖPNV
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/2338, ist die Stadt Hürth als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet, in einem Gesamtbericht die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Berichte (siehe Downloads) enthalten Daten zur Qualität des Verkehrsangebots sowie zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Veröffentlichungspflicht nach den Verordnungen (EG) Nr. 1370/2007 und (EU) Nr. 2016/2338
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen