Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe wird gewährt, wenn und solange sie geeignet ist, die Persönlichkeitsentwicklung und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unterstützen. Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Märkische Kreis. Dieser entscheidet über Art und Umfang der Hilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
- unter 18 Jahre
- seelische Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Für weitere Informationen zur Eingliederung für Menschen mit seelischer Behinderung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe