Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:

    • in ambulanter Form,
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
    • durch geeignete Pflegepersonen und
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.

    Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Hagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • unter 18 Jahre
    • seelische Behinderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de