Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
- in ambulanter Form,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- durch geeignete Pflegepersonen und
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- unter 18 Jahre
- seelische Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe