Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Vertriebene und Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten*innen und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihren Namen in eine deutsche Form bringen. Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern über die genauen Möglichkeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Geburtsurkunde im ausländischen Original
- zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis
- wenn Sie verheiratet oder verwitwet sind:
- Heiratsurkunde im ausländischen Original und ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
- zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
- wenn Sie geschieden sind:
- Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Ehescheidungsurkunde im ausländischen Original
- zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
Formulare
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Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe