Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Vertriebene und Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten*innen und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihren Namen in eine deutsche Form bringen. Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern über die genauen Möglichkeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Geburtsurkunde im ausländischen Original
    • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
    • Registrierschein
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis
    • wenn Sie verheiratet oder verwitwet sind:
      • Heiratsurkunde im ausländischen Original und ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
      • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
    • wenn Sie geschieden sind:
      • Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Ehescheidungsurkunde im ausländischen Original
      • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
    • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de