Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-219
E-Mail: standesamt@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
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Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe